1. Die Anträge auf Zuweisungen müssen vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben bis zum 31. Januar jeden Jahres eingereicht werden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.
2. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) Vorstellung der antragstellenden Organisation mit Angabe der Zahl der Mitglieder, die die etwaigen Mitgliedsbeiträge gezahlt haben, und Angabe der namentlichen Zusammensetzung der satzungsgemäßen Organe,
b) ausführlicher Bericht über die Verwaltung und Tätigkeiten der Organisation im Vorjahr, mit objektiven Informationen zur Besucherzahl und einer Gesamtbewertung der Ergebnisse,
c) ausführlicher Bericht über die geplanten Tätigkeiten, mit Informationen über: Ziele, Zielpublikum, Qualifikation der Dozenten/Dozentinnen oder Referenten/Referentinnen, Durchführungsort und -zeitraum und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. Bei Anträgen auf mehrjährige Zuweisungen muss auch das Programm mehrjährig ausgelegt sein,
d) detaillierte Kostenaufstellung und Finanzierungsplan für das Jahr oder die Jahre der Zuweisungsbeantragung, mit einer Übersicht der Ausgaben und Einnahmen des Vorjahres,
e) letzte genehmigte Jahresabschlussrechnung mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang zur Bilanz, mit einer Unterteilung nach Kostenstellen in Bezug auf die unterschiedlichen Ausgabetitel und -arten. Geht aus dem Dokument hervor, dass Schulden vorhanden sind, müssen die antragstellenden Organisationen auch einen mehrjährigen Tilgungsplan erstellen und dem zuständigen Landesamt zukommen lassen. Die Jahresabschlussrechnung muss Aufschluss über die angestrebten Ziele im Bereich der Sprachförderung geben, und zwar getrennt von den anderen Tätigkeitsbereichen der Organisation, und Folgendes enthalten:
1) Zahl der durchgeführten Kurse, Konferenzen und Seminare, Zahl der durchgeführten Stunden sprachlicher Bildung und Zahl der an den geförderten Vorhaben Teilnehmenden,
2) Kosten für den Sprachunterricht, der zur Förderung zugelassen ist,
3) auf die Sprachförderung bezogene Betriebskosten der Sitze,
4) Kosten für die Bekanntmachung der Sprachförderungstätigkeit,
f) Name der Person, die in der Organisation für die Buchführung zuständig ist,
g) Protokoll des Rechnungsprüferkollegiums mit Erklärung über die ordnungsgemäße Buchführung der Organisation,
h) mehrjährige Finanzplanung bei Anträgen auf mehrjährige Zuweisungen,
i) Auszüge aus den Sitzungsbeschlüssen oder -protokollen, mit denen die Mitgliederversammlung oder das zuständige Organ die Jahresabschlussrechnung, den Finanzplan und den Tätigkeitsplan genehmigt,
j) Erklärung des/der in das Berufsverzeichnis eingetragenen Rechnungsprüfers/Rechnungsprüferin, dass die Ausgaben ordnungsgemäß getätigt wurden und den Ausgaben, für die die Zuweisung gewährt wurde, sowie dem genehmigten Tätigkeitsprogramm entsprechen (ab dem zweiten Jahr der Gewährung),
k) Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers über:
1) das Bestehen der vorgeschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen bei nicht wahrheitsgemäßen Erklärungen,
2) die Ämter oder Körperschaften, bei denen ebenfalls finanzielle Förderungen für dieselben Vorhaben beantragt wurden oder voraussichtlich beantragt werden, mit Angabe der entsprechenden Beträge,
3) die geplante Verwendung allfälliger Verwaltungsüberschüsse,
l) Zeitplan für die Tätigkeiten gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002, in geltender Fassung, in dem im Fall von mehrjähriger Zuweisung auch die langfristig zu erreichenden Ziele sowie die langfristig geplanten Inhalte anzuführen sind.
3. Bei Änderungen müssen auch der Gründungsakt und die Satzung der Organisation vorgelegt werden.