1. Für die Abrechnung der ordentlichen Beiträge müssen die Begünstigten folgende Unterlagen einreichen:
a) den Auszahlungsantrag,
b) die Ausgabenbelege, und zwar
1) eine Liste der Ausgabenbelege gemäß Artikel 2 Absatz 2/ter des Landesgesetzes Nr. 17/1993, in geltender Fassung, bis zur Höhe des Gesamtbetrags der zugelassenen Ausgaben. Die Liste muss alle Angaben laut Anhang 1 enthalten und kann auf dem vom zuständigen Landesamt zur Verfügung gestellten Formular abgefasst werden,
2) alternativ dazu können die einzelnen Ausgabenbelege vorgelegt werden (wie z.B. Rechnungen, Kassazettel, Honorarnoten usw.), bis zur Höhe der zugelassenen Ausgaben, wobei jeder gebührend quittierte Beleg mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers zu versehen ist,
3) die Begünstigten können die Ausgabenbelege auf die Höhe des gewährten Beitrages beschränken. In diesem Fall müssen sie zusätzlich eigenverantwortlich erklären, dass die für die Durchführung der geförderten Vorhaben zugelassenen Ausgaben zur Gänze getätigt wurden und die entsprechenden Ausgabenbelege in ihrem Besitz sind,
c) Jahresabschlussrechnung oder ordentlicher Rechnungsbericht, im Einzelnen:
1) für Organisationen, die Förderungen in Höhe von über 50.000,00 Euro erhalten: die Jahresabschlussrechnung des Vorjahres, erstellt gemäß den Vorgaben der gesamtstaatlichen Kammer der Wirtschaftsprüfer,
2) für Organisationen, die Beiträge bis zu 50.000,00 Euro erhalten, genügt der ordentliche Rechnungsbericht des Vorjahres.
Falls das Dokument Schulden aufweist, muss der Antragsteller einen mehrjährigen Tilgungsplan erstellen und diesen dem zuständigen Landesamt übermitteln.
Die in diesem Buchstaben angeführten Unterlagen werden auch angefordert, um die Wirtschaftlichkeit und Transparenz des geförderten Rechtssubjekts sowie die soziale Auswirkung der ausgezahlten Förderung zu ermessen.
d) Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Begünstigten über:
1) das Fortbestehen der vorgeschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen bei nicht wahrheitsgemäßen Erklärungen,
2) die Ämter oder Körperschaften, bei welchen ebenfalls finanzielle Förderungen für dieselben Vorhaben beantragt oder bereits bezogen wurden, mit Angabe der entsprechenden Beträge,
3) die vollständige oder teilweise Durchführung des Tätigkeitsprogramms, für welches die Förderung gewährt wurde,
4) die Gesamtausgaben für die Durchführung der durch den Beitrag geförderten Programme. Jener Teil der zugelassenen Ausgaben, der den Beitragsumfang überschreitet, kann auch Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit laut Buchstabe f) enthalten,
e) einen Auszug aus dem Sitzungsbeschluss beziehungsweise -protokoll, mit dem die Mitgliederversammlung oder das zuständige Organ den Tätigkeitsbericht, den Rechnungsbericht oder die Jahresabschlussrechnung für das Bezugsjahr des ordentlichen Beitrags genehmigt,
f) die Aufstellungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit laut Artikel 32, unter Angabe der ehrenamtlich Tätigen und der Art ihrer Leistungen, ebenso der Tage und Stunden, an denen diese Leistungen erbracht wurden.
2. Für die Abrechnung der Projektbeiträge müssen die Begünstigten Folgendes vorlegen:
a) die Unterlagen laut Absatz 1 Buchstaben a), b), d) und f),
b) einen Bericht über die durchgeführte Tätigkeit, aus dem die Ergebnisse des Sprachprojektes hervorgehen.