1. Bei der Gewährung von Förderungen wird die Fähigkeit der Antragsteller berücksichtigt, Sprachförderungsvorhaben auszuarbeiten, die den Akzent auf die Bildung und Persönlichkeitsentwicklung setzen; die Vorhaben sollten sich als Gesamtheit von aufeinander abgestimmten Tätigkeiten verstehen, die auf speziell für die Verbesserung der Sprachkompetenz entwickelten didaktischen Methoden basieren, und mehr Kontakt- und Austauschmöglichkeiten für Personen aller Sprachgruppen schaffen.
2. Insbesondere wird die Nachhaltigkeit der Vorhaben zur Sprachförderung anhand folgender kulturpolitischer Prioritätskriterien bewertet:
a) Kohärenz und Innovation des Projekts in Bezug auf die Nachfrage und das mögliche Vorhandensein einer langfristigen Strategie,
b) Größe und Qualifikation der Zielgruppe,
c) territoriale Bedeutung,
d) angemessenes Maß an Kommunikation,
e) Aussicht auf Kontinuität und Entwicklung des Projekts (Replizierbarkeit, Erweiterung und Qualität der Zusammenarbeit),
f) Abdeckung von Tätigkeitsbereichen, in denen besondere Mängel festgestellt wurden, oder Durchführung an peripheren Orten Südtirols, wo besondere Bedürfnisse der italienischen Sprachgruppe vorliegen,
g) Berücksichtigung der von der Allgemeinheit geäußerten Bedürfnisse auch bei der Planung. Die Organisatoren und Organisatorinnen müssen Überlagerungen mit anderen ähnlichen Vorhaben soweit wie möglich vermeiden; anzugeben sind die Ziele, das entsprechende Zielpublikum, die Qualifikation der Dozenten/Dozentinnen oder Referenten/Referentinnen und der Durchführungsort und -zeitraum,
h) Erprobung neuer und effektiver Lehr- oder Bildungsmethoden auf dem Gebiet der Sprachen.
3. Zudem wird Folgendes positiv gewertet:
a) die Mitfinanzierung des Vorhabens durch andere öffentliche Körperschaften, Stiftungen, Betriebe oder Privatpersonen,
b) die Suche nach neuem Zielpublikum durch gezielte Aktionen oder strategische mittel- bis langfristige Kampagnen,
c) die Steigerung der Beschäftigung von Jugendlichen und/oder qualifizierten Personen,
d) die Zusammenarbeit mit im Bereich der Sprachförderung qualifizierten Institutionen oder anderen Einrichtungen oder Vereinen auf Landesebene sowie die Synergien zwischen dem Netzwerk der Vereine in Bozen und auf dem Landesgebiet,
e) die Fähigkeit, das Angebot zu lancieren und ortsübergreifend in Südtirol zu verbreiten,
f) der Lebenslauf der Person, die didaktisch verantwortlich ist oder die Tätigkeiten koordiniert.
4. Bevorzugt werden Tätigkeiten, die mit anderen Organisationen im Rahmen eines gemeinsamen Vorhabens angeboten werden. Mit Vorbehalt bewertet werden Förderungsanträge von Organisationen, die aus einer Abspaltung von anderen Organisationen hervorgegangen sind; dies trifft zumindest für den ersten Zeitraum ihrer Tätigkeit zu.
5. Wer die Vorhaben organisiert, fördert durch spezifische Maßnahmen die Beteiligung von Personen mit Behinderung und gewährleistet diesen den Zugang zu den Orten, an welchen die Vorhaben stattfinden, unter Beachtung des Landesgesetzes vom 14. Juli 2015, Nr. 7, in geltender Fassung.
6. Die in diesem Artikel enthaltenen Qualitätskriterien können im Falle von Ausschreibungen für die Gewährung von Projektbeiträgen genauer definiert werden.