1. Die Förderung wird widerrufen, wenn nach der Auszahlung oder bei der Stichprobenkontrolle festgestellt wird, dass
a) die Gewährungsvoraussetzungen fehlen,
b) falsche Erklärungen abgegeben oder notwendige Informationen vorenthalten wurden,
c) eingegangene Verpflichtungen nicht erfüllt wurden.
2. In den genannten Fällen muss die Förderung zuzüglich der gesetzlichen Zinsen rückerstattet werden, die ab der Auszahlung der Studienbeihilfe anfallen.