1. Die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird gemäß Anlage 3 berechnet und nach dem KlimaHaus-Protokoll zertifiziert.
2. Die Gesamtenergieeffizienz der Gebäude darf ausschließlich von qualifizierten Technikern/Technikerinnen berechnet werden, welche in den jeweiligen Berufsverzeichnissen eingetragen sind. Dabei gelten die einschlägigen Rechtsvorschriften über die ausschließliche oder nicht ausschließliche Zuständigkeit des jeweiligen Berufes.