1. Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, auch mit Unterstützung der Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus, überwacht die Einhaltung der in den Artikeln 10, 11 und 12 enthaltenen Bestimmungen und führt Stichprobenkontrollen bei den im Bezugsjahr erstellten Energieeffizienzberichten durch.
2. Die Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus informiert die Betreiber und Betreiberinnen der Anlagen über den Zweck und die Ziele der Energieeffizienzberichte und über kosteneffiziente Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.