Alle Räume sind hell und gut belüftet.
11.1 BERATUNGSSTELLE FÜR FRAUEN IN GEWALTSITUATIONEN
Die Räume und Bereiche entsprechen der Art und der Menge der erbrachten Leistungen. Mindestens Folgendes ist vorhanden:
- ein angemessener Warteraum mit Informationsmaterial und Kinderecke,
- eine Räumlichkeit oder ein Bereich für die Abwicklung aller Verwaltungstätigkeiten sowie ein Archiv,
- getrennte Toiletten für Personal und Nutznießer, die den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen,
- angemessener Raum für Gruppenaktivitäten, falls solche angeboten werden,
- ein entsprechend ausgestatteter Raum für Beratungen.
11.2 FRAUENHAUS UND GESCHÜTZTE WOHNUNGEN
Diese Einrichtungen bieten eine Kombination aus Privatbereichen und gemeinschaftlich genutzten Räumen, die eine menschenwürdige Aufnahme gewährleisten.
11.2.1 WOHNEINHEITEN
Die Wohneinheiten erfüllen folgende Mindestvoraussetzungen:
- für das Frauenhaus: mindestens sechs Wohneinheiten plus eine Wohneinheit für Notaufnahmen,
- für die geschützten Wohnungen: mindestens drei Wohneinheiten plus eine Wohneinheit für die Notaufnahmen,
- eine Küche oder Kochnische pro Wohneinheit,
- ein Bad pro Wohneinheit,
- die Wohneinheit muss ausreichend Platz für die Aufnahme der Frau oder der Familie bieten,
- genügend Betten und Stauraum im Verhältnis zur Anzahl der untergebrachten Personen,
- mindestens eine Wohneinheit, die für Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich ist,
- die Wohneinheiten haben verschiedene Größen,
- die Wohneinheiten sind mit Einrichtungsgegenständen und Utensilien ausgestattet, welche die Klientinnen und ihre Kinder im Alltag benötigen.
11.2.2 GEMEINSCHAFTSRÄUME
In den Wohneinrichtungen sind folgende Gemeinschaftsräume vorhanden:
- Gemeinschaftsraum für die Frauen und eigener Bereich für die Kinder,
- Raum für die Gruppenaktivitäten,
- Raum für die Arbeit mit den Kindern,
- Raum für die Beratungsgespräche mit den Frauen,
- Raum/Bereich für Wäscherei,
- ausgestatteter Außenbereich,
- Abstellraum oder Lagerraum,
- Bereich für Kinderwagen und Fahrräder.
11.2.3 RÄUME FÜR DIE MITARBEITERINNEN
In den Wohneinrichtungen sind folgende Räume für die Mitarbeiterinnen vorhanden:
- ein Verwaltungsbüro mit Telefon, Computer und Anlage zur Kontrolle der externen Überwachungskameras,
- für die Frauenhäuser: ein Zimmer für die Nachtschichtarbeiterinnen mit einem Bett, einem Schrank und einem Bad.