3.1 OFFENER DIENST: DIE BERATUNGSSTELLE FÜR FRAUEN IN GEWALTSITUATIONEN
Es handelt sich um eine Beratungsstelle, an die sich Frauen wenden können, welche irgend einer Form von Gewalt ausgesetzt sind. Sie erhalten dort Informationen, Beratung, Hilfe und Unterstützung und können gegebenenfalls in Wohneinrichtungen untergebracht werden.
Die Adressen der Beratungsstellen für Frauen in Gewaltsituationen sind öffentlich.
3.2 STATIONÄRE DIENSTE: DAS FRAUENHAUS UND DIE GESCHÜTZTEN WOHNUNGEN
Die Wohneinrichtungen bieten Frauen und ihren Kindern Unterkunft, qualifizierte Unterstützung und Schutz.
Die Adressen der einzelnen Einrichtungen sind geheim.
3.3 ANLAUFSTELLEN
Die im Sinne dieser Kriterien akkreditierten Wohneinrichtungen können mit niederschwelligen Anlaufstellen auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung zusammenarbeiten. Die Anlaufstellen bieten den Frauen, die sich an sie wenden, erste Informationen an. Bei Verdacht auf häusliche Gewalt werden die Frauen unverzüglich für eine professionelle Beratung an die spezifischen Fachdienste verwiesen, welche die Anforderungen für die Akkreditierung erfüllen. Die Anlaufstellen laut diesem Absatz unterliegen keiner Akkreditierung.