1. Der Direktor/Die Direktorin des Istitut Ladin wird gemäß den geltenden Bestimmungen im Bereich der Personalordnung des Landes ernannt. Die Aufgaben und die dienstrechtliche Stellung entsprechen jenen eines Amtsdirektors/einer Amtsdirektorin laut Landesgesetz vom 23. April 1992, Nr. 10, in geltender Fassung.
2. Der Direktor/Die Direktorin hat folgende Aufgaben:
a) Führung des Personals und Aufteilung der Aufgaben unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
b) Erlass von internen Regelungen,
c) Leitung der Tätigkeit des Instituts in den verschiedenen Bereichen,
d) Erstellung der Unterlagen für die Sitzungen des Institutsrates und der Kulturkommission,
e) Ausführung der Beschlüsse des Institutsrates, Ausarbeitung und Umsetzung der Programme der Kulturkommission,
f) verwaltungsmäßige, buchhalterische und steuerrechtliche Führung des Instituts,
g) Ausarbeitung des Jahrestätigkeitsprogramms, des Jahresbudgets, der Budgetänderungen und des Jahresabschlusses,
h) Umsetzung des vom Institutsrat genehmigten Jahrestätigkeitsprogramms,
i) Vergabe von Aufträgen im Rahmen von Artikel 44 Absatz 6 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16,
j) Umsetzung der Maßnahmen zur Verwaltung und Geschäftsführung des Instituts, die ihm oder ihr vom Institutsrat oder vom Präsidenten/von der Präsidentin übertragen werden,
k) Unterzeichnung der Zahlungsanweisungen und Inkassoaufträge,
l) Teilnahme ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Institutsrates,
m) Beziehungen zu anderen Institutionen und Instituten sowie zu Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
3. Ist der Direktor/die Direktorin abwesend oder vorübergehend verhindert, so übt der stellvertretende Direktor/die stellvertretende Direktorin die entsprechenden Befugnisse aus.