1. Dem Präsidenten/Der Präsidentin obliegt die gesetzliche Vertretung des Istitut Ladin; er oder sie wird, zusammen mit dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin, vom Institutsrat aus dessen Reihen gewählt. Der Vizepräsident/Die Vizepräsidentin vertritt den Präsidenten/die Präsidentin bei Abwesenheit oder Verhinderung. Der Präsident/Die Präsidentin hat folgende Aufgaben:
a) Einberufung und Vorsitz des Institutsrates,
b) Überwachung der Umsetzung der Beschlüsse des Institutsrates,
c) Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen im Namen und im Auftrag des Instituts, die der Institutsrat beschließt,
d) Quittierung von Einnahmen und Unterzeichnung von Zahlungsanweisungen; diese Aufgabe kann auch dem Direktor oder der Direktorin übertragen werden,
e) Ausübung sonstiger Funktionen, die dem Präsidenten oder der Präsidentin von der Satzung oder vom Institutsrat im Rahmen der gesetzlichen Vertretung übertragen werden,
f) eventuelle Delegierung der Durchführung von Rechtshandlungen,
g) Ergreifen von Dringlichkeitsmaßnahmen; diese müssen in der folgenden Sitzung vom Institutsrat ratifiziert werden.