Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 1986 und für den Dreijahreszeitraum 1986-1988 (Finanzgesetz 1986)
(enthält Änderungen zum:
L.G. Nr. 50/1975: Festsetzung der den Mitgliedern des Landesausschusses zustehenden Vergütungen
L.G. Nr. 32/1983: Bestimmungen auf dem Gebiet der Lokalfinanzen
L.G. Nr. 6/1998: Bestimmungen für die Vergabe und Ausführung von öffentlichen Bauaufträgen
L.G. Nr. 7/2001: Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes)