1. Das Landesamt für Energie und Klimaschutz führt an mindestens 6 % der ausgezahlten Anträge Stichprobenkontrollen durch und kontrolliert zusätzlich in den Fällen, in denen es dies für zweckmäßig erachtet.
2. Die Festlegung der zu kontrollierenden Anträge erfolgt nach dem Zufallsprinzip anhand einer Liste aller im Bezugszeitraum ausgezahlten Beiträge.
3. Bei den Kontrollen wird der Wahrheitsgehalt der Eigenbescheinigungen überprüft.