1. Die Beitragsanträge samt den erforderlichen Unterlagen müssen mit einem eigenen, vom Landesamt für Energie und Klimaschutz bereitgestellten telematischen Formblatt per zertifizierter elektronischer Post (PEC) gemäß den geltenden Bestimmungen vor Beginn der Arbeiten an folgende PEC-Adresse übermittelt werden: energie.energia@pec.prov.bz.it.
2. Die Beitragsanträge können vom 1. Jänner bis zum 31. Mai des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.
3. Im Beitragsantrag müssen die Nummer und das Datum der elektronischen Stempelmarke in der gesetzlich vorgesehenen Höhe angeführt sein; der Antragsteller muss erklären, dass die Stempelmarke ausschließlich für dieses Verwaltungsverfahren verwendet wird.
4. Die Beitragsanträge enthalten folgende Angaben:
a) Name und Größe des Unternehmens,
b) Beschreibung der Maßnahme mit Angabe des Beginns und des Abschlusses der Arbeiten,
c) Durchführungsort der Maßnahme,
d) Aufstellung der Kosten für die Maßnahme,
e) Höhe der für die Maßnahme beantragten öffentlichen Finanzierung.
5. Für Maßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, muss ein Zeitplan mit den pro Jahr anfallenden Kosten beiliegen.
6. (aufgehoben mit Beschluss Nr. 1383 vom 18.12.2018)
7. Eine Maßnahme darf nicht auf mehrere Anträge aufgeteilt werden.
8. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Aufforderung vervollständigt werden, werden abgelehnt und archiviert. Diese Frist kann auf Antrag aus triftigen Gründen um höchstens weitere 30 Tage verlängert werden.
9. Für den Austausch von Anlagen, für die bereits ein Beitrag gewährt wurde, wird kein weiterer Beitrag gewährt. Ausgenommen davon sind mit fossilen Brennstoffen betriebene Wärmeerzeuger.
10. Anträge auf mit Mehrkosten verbundene Änderungen in Zusammenhang mit bereits vorgelegten Beitragsanträgen müssen vor Beginn der Arbeiten und vor der Gewährung des Beitrags für den ursprünglichen Antrag beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden, zusammen mit der entsprechenden Stempelmarke in der gesetzlich vorgesehenen Höhe.