1. Der Antrag auf Förderung wird auf dem vom zuständigen Amt zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst. Der Antrag, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin der Antragstellenden, wird innerhalb der in diesen Richtlinien vorgesehenen Fristen, auch mittels zertifizierter E-Mail (PEC), eingereicht.
2. Bei Einreichen der Anträge auf dem Postweg gilt das Datum des Poststempels.
3. Das zuständige Amt kann die Verwendung von zertifizierter E-Mail (PEC) oder die Online-Antragstellung für verpflichtend erklären, in Übereinstimmung mit dem Gesetzbuch zur digitalen Verwaltung.
4. Die Bewertung der Anträge erfolgt gemäß den Qualitätskriterien laut Artikel 12.