1. Im Einklang mit Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 wurden nach Anhören des Begleitausschusses ELR (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum) 2014-2020 des Landes Südtirol sowohl das Auswahlverfahren als auch die Auswahlkriterien für die Vorhaben festgelegt.
2. Die Antrag stellende Gemeinde erhält nur dann Zugang zum Auswahlverfahren, wenn das Ausführungsprojekt zuvor positiv bewertet wurde.
3. Die Beihilfeanträge werden von einer Auswahlkommission bewertet und nach folgenden Prinzipien zur Finanzierung zugelassen:
a) Vorrang wird jenen Gemeinden gewährt, die insgesamt sehr ausgeprägte „Ländlichkeits-Merkmale“ aufweisen und besonders benachteiligt sind, auf der Grundlage sozioökonomischer Parameter, die auf Daten von ASTAT, ISTAT und der Handelskammer des Landes Südtirol basieren,
b) zur Auswahl der Begünstigten ist eine Mindestpunktezahl vorgesehen; es werden nur Projekte in Betracht gezogen, die diese erreichen,
c) bei Punktegleichheit haben jene Gemeinden Vorrang, die laut Ausführungsprojekt mehr Anschlüsse vorsehen.
4. Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens und eine Rangordnung der zugelassenen Projekte werden auf der Homepage der Landesverwaltung veröffentlicht und den Begünstigten mitgeteilt.