Der Unterricht der Muttersprache Deutsch, der Zweitsprache Italienisch sowie einer oder mehrerer Fremdsprachen ist im Fächerkanon aller Schulstufen vorgesehen.
Die Schulen erarbeiten ein mehrjähriges Konzept von Sprachfördermaßnahmen: Dabei sehen sie für die Gesamtdauer der betroffenen Schulstufe eine organische und koordinierte Planung vor, die alle sprachdidaktischen Vorhaben einschließt und sich im Einklang mit der entsprechenden Fachrichtung an den Erfordernissen der Schülerinnen und Schüler orientiert.
In diesem Sprachenkonzept muss auf jeden Fall vor allen anderen Maßnahmen die gezielte Pflege und Förderung der Unterrichtssprache Deutsch definiert sein.
Alle Aktivitäten zur Förderung der Mehrsprachigkeit werden zudem von den Schulen im Schulprogramm verankert.
Alle Sprachprojekte
• sehen auf jeden Fall eine Überprüfung und Bewertung der in einer anderen Sprache erworbenen Kenntnisse in der Muttersprache vor. In diesem Sinne werden gemäß Artikel 19 des Autonomiestatuts die in einer anderen Sprache vermittelten Kenntnisse und erworbenen Kompetenzen mit dem Unterricht in der Muttersprache aufeinander abgestimmt,
• behalten die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der erworbenen Kompetenzen dem Stelleninhaber des Lehrstuhls in seiner Funktion als Klassenratsmitglied im Rahmen der Bewertungskonferenz vor,
• respektieren das demokratische Mitspracherecht der Eltern (und wo vorgesehen auch jenes der Schülerinnen und Schüler) vor der Beschlussfassung des Schulrates für die Erstellung des Schulprogramms laut Artikel 4 des Landesgesetzes Nr. 12/2000,
• haben Versuchs- und Projektcharakter,
• beziehen sich auf klare Ziele, auf klar definierte Aktionspläne, auf aufeinander abgestimmte Handlungsschritte und auf passende didaktische Maßnahmen,
• können bei dokumentiertem Erfolg bestätigt und fortgesetzt werden.