...omissis...
1. das Projekt zur Zahnbetreuung in allen Gesundheitssprengeln des Südtiroler Sanitätsbetriebes, die über ein zahnärztliches Ambulatorium verfügen, zu institutionalisieren.
2. Die Institutionalisierung des Projektes mit entsprechender Stellenplanerhöhung tritt mit Datum der Genehmigung des gegenwärtigen Beschlusses seitens der Landesregierung in Kraft.
3. Der Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen wird ermächtigt, den Stellenplan der Dienste für Basismedizin in den vier Gesundheitsbezirken um insgesamt 11,00 Vollzeitstellen zu erhöhen. Die Stellen werden folgendermaßen zugewiesen:
| | | | | | | Gesundheitsbezirk/Comprensorio Sanitario | |
Berufsbild/ profilo professionale | Bozen/ Bolzano | Meran/ Merano | Brixen/ Bressanone | Bruneck/ Brunico | Insgesamt/ Totale |
Zahnärzte – Sanitäre Leiter Odontoiatri – dirigenti sanitari | 4,00 | 4,00 | 1,50 | 1,50 | 11,00 |
4. Die Schaffung dieser Stellen erfolgt mittels Beschluss des Generaldirektors des Sanitätsbetriebes der Autonomen Provinz Bozen.
5. Diese Stellen sind ausschließlich für die Dienste für Basismedizin in den vier Gesundheitsbezirken reserviert und werden im Stellenplan des jeweiligen Gesundheitsbezirkes bzw. Dienstes geführt.
6. Die Finanzierung der insgesamt 11,00 Vollzeitstellen wird im Rahmen der dem Südtiroler Sanitätsbetrieb zugewiesenen Geldmittel bestritten, sowie durch die höheren Einnahmen, welche der Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen durch die erhöhten Tarife für zahnärztliche Leistungen in den Gesundheitssprengeln erzielt. Es erfolgt keine eigene Finanzierung, weshalb keine Mehrkosten entstehen.
7. Anlage A, welche die Tarife, die Kategorien der Ticketbefreiung, die Kostenbeteiligung und die weiteren Bedingungen, Einschränkungen und Modalitäten der Inanspruchnahme der zahnärztlichen Leistungen in den Gesundheitssprengeln enthält, als integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Beschlusses zu genehmigen.
8. den eigenen Beschluss vom 10. Dezember 2012, Nr. 1857, aufzuheben.
Anlage A