Der Kaufmann kann die Öffnungs- und Schließungszeiten der Einzelhandelsgeschäfte in der Zeitspanne zwischen 06:00 Uhr und 23:00 Uhr, von Montag bis Samstag, und in der Zeitspanne von 06:00 bis 21:00 an Sonn- und Feiertagen selbst bestimmen.