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1. für das ganze Steuerjahr 2013 die Ermäßigung von 10% der Tarife der Kraftfahrzeugsteuer des Landes bei zu behalten, welche mit Beschluss Nr. 2511 vom 14. Juli 2008 angewandt wurde.
2. die weitere Ermäßigung von 10% der Tarife für Personenkraftwagen der „Euro-Klasse 5“ und höherer, laut Artikel 8, Absatz 2, des Landesgesetzes Nr. 9/1998, zu genehmigen;
3. die Tarifermäßigung von 10% laut Punkt 2 wird auch auf die Tarife betreffend die Personenkraftwagen und die Kraftfahrzeuge zum gemischten Transport von Personen und Waren mit ausschließlicher oder gemischter Versorgung, und zwar elektrischer, mit Methangas, mit GPL, mit Wasserstoff, angewandt.
4. die im Punkt 2 und 3 zitierten Tarifänderungen werden auf die ab 1. Januar 2013 laufenden Steuerperioden angewandt.