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In vigore al: 28/02/2015

Beschluss Nr. 1459 vom 02.05.2007
Neufestlegung der Kriterien für die Gewährung von Beiträgen an öffentliche oder private Körperschaften und an private akkreditierte Organisaitonen laut Landesgesetz vom 18. Mai 2006, Nr. 3 betreffend "Maßnahmen im Bereich der Abhängigkeiten"


…omissis…

 

1. die Anlage zu genehmigen, welche integrierender Bestandteil des gegenständlichen Beschlusses ist, und welche die neuen Kriterien zur Gewährung von Beiträgen an öffentliche oder private Körperschaften und an private akkreditierte Organisationen, welche die Vorbeugung, Heilbehandlung und sanitäre Rehabilitation bei verschiedenen Formen der Abhängigkeit in Zusammenhang mit Konsum von illegalen psychoaktiven Substanzen, Alkohol, Tabak und psychotropen Medikamenten sowie Glückspiel, zum Ziel haben, beinhalten.

Diese Kriterien sind sowohl für die Antragsteller als auch für die Landesverwaltung bindend ;

 

2. dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region Trentino – Südtirol veröffentlicht.

 
 

Anlage

 

Kriterien für die Gewährung von Beiträgen laut Landesgesetz vom 18. Mai 2006, Nr. 3 „Maßnahmen im Bereich der Abhängigkeiten“, an öffentliche oder private Körperschaften und an private akkreditierte Organisationen, welche im Bereich der Abhängigkeiten tätig sind

 

Artikel 1

ANWENDUNGSBEREICH

1. Die gegenständlichen Kriterien regeln die Zuweisung von Beiträgen laut Landesgesetz vom 18. Mai 2006, Nr. 3 , für Tätigkeiten der öffentlichen oder privaten Körperschaften und der privaten akkreditierten Organisationen  welche die Vorbeugung, Heilbehandlung und sanitäre Rehabilitation bei verschiedenen Formen der Abhängigkeit in Zusammenhang mit Konsum von illegalen psychoaktiven Substanzen, Alkohol, Tabak und psychotropen Medikamenten sowie Glückspiel, in der Folge „Einrichtungen  genannt, zum Ziel haben.

 

2. Die Planung und Finanzierung von Tätigkeiten laut Absatz 3 erfolgt nach den bindenden Zielen und Inhalten des geltenden Landesgesundheitsplanes sowie nach den Richtlinien, spezifischen Projekten und Planungsunterlagen des Assessorates für Gesundheit und Soziales.

 

3. Die Initiativen, für welche ein Beitrag gewährt werden kann, müssen sich auf die folgenden Bereiche in Rahmen der Abhängigkeiten beziehen:

a)     Aufklärungsarbeit zur Prävention bezüglich des Konsums von illegalen psychoaktiven Substanzen, von Alkohol, Tabak und psychotropen Medikamenten sowie des Glückspiels, und zwar durch die Organisation und Abhaltung von Tagungen, Diskussionsrunden, Informationskursen für die Bevölkerung, für die im Sozial- und Gesundheitswesen Tätigen, für  Familien und Einrichtungen, die sich der Erziehung von Jugendlichen widmen;

b)     Ausarbeitung und Verteilung von Broschüren und anderem Informationsmaterial, sofern die Einrichtungen diese Tätigkeit in einem beträchtlichen Umfang betreiben;

c)     Einrichtung und Führung von stationären und teilstationären Einrichtungen, in denen abhängige Personen Aufnahme und sanitäre Rehabilitation finden;

d)     Zusammenarbeit mit den Schul-, Gerichts- und Polizeibehörden, mit den ehrenamtlich tätigen Organisationen, mit den Sozial- und Gesundheitsdiensten, sowie mit Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, die in Südtirol tätig sind, um Präventionsmaßnahmen und eine auf Landesebene koordinierte und integrierte Betreuung zu gewährleisten;

e)     andere Initiativen, welche von Landesinteresse sind. Diese müssen zuerst durch das Assessorat  Gesundheit und Soziales begutachtet werden.

 

4. Initiativen, die in Widerspruch zu den vom Assessorat Gesundheit und Soziales festgelegten Zielsetzungen stehen, werden nicht berücksichtigt.

 

5. Für Initiativen laut Absatz 3, welche bislang vom Assessorat  Gesundheit und Soziales, im Rahmen seiner institutionellen Aufgaben durchgeführt wurden, ist die Zustimmung des Amtes für Gesundheitssprengel, in der Folge „zuständiges Amt  genannt, notwendig.

 

Artikel 2

DURCHFÜHRUNG UND ADRESSATEN DER INITIATIVEN

1. Die Tätigkeiten laut Absatz 3 werden auf Landesebene durchgeführt, und zwar während des Jahres, auf das sich das Beitragsgesuch bezieht.

Sie müssen vorwiegend im Interesse der hiesigen Bevölkerung und der abhängigen Personen, wie im Landesgesetz vom 18. Mai 2006, Nr. 3 vorgesehen, durchgeführt werden.

 

2. Die Tätigkeiten werden von Einrichtungen durchgeführt, welche im Bereich der Abhängigkeitsprävention, -behandlung und -rehabilitation tätig sind und die vom Akkreditierungssystem des Landes vorgesehenen Voraussetzungen besitzen.

 

3. Bis zum Inkrafttreten des Akkreditierungssystems des Landes werden jene Einrichtungen als „akkreditiert  betrachtet, welche aufgrund ihrer Präventions-, Behandlungs- und Rehabilitationstätigkeiten im Bereich der Abhängigkeiten in den Landesregistern eingetragen sind.

 

Artikel 3

EINREICHUNG DESBEITRAGSGESUCHES

1. Alle nicht gewinnorientierten  akkreditierten Einrichtungen mit Sitz in Südtirol, welche im Bereich der Abhängigkeitsprävention, -behandlung und -rehabilitation tätig sind, können ein Beitragsgesuch für die Jahrestätigkeit einreichen.

 

2. Das Ansuchen um einen Beitrag für die Tätigkeit im jeweiligen Geschäftsjahr muss, versehen mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters der Einrichtung bis zum 31. Jänner eines jeden Jahres beim Amt für Gesundheitssprengel des Assessorates Gesundheit und Soziales, eingereicht werden. Bei verspäteter Einreichung kann das Gesuch nicht berücksichtigt werden.

 

3. Zur Abfassung des Gesuches und der dazugehörigen Anlagen sind die vom zuständigen Amt bereitgestellten Formulare zu verwenden.

 

4. Das Beitragsgesuch muss mit einer Stempelmarke von € 14,62 versehen sein. Sollte die Einrichtung von der Stempelgebühr befreit sein, muss dies im Beitragsgesuch angegeben werden.

 

5. Das Gesuch und die Unterlagen laut Absatz 6 Buchstaben b), c), d), e), g), h), i) müssen als Original, mit Datum, Stempel und Unterschrift des Präsidenten bzw. der Präsidentin oder des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin der Einrichtung  versehen sein.

 

6. Dem Gesuch müssen beigelegt werden:

a)     Kopie des Statuts und des Gründungsaktes, sofern das Gesuch zum ersten Mal eingereicht wird, oder sofern diese Urkunden geändert oder ergänzt wurden;

b)     ein kurzer Bericht über die Tätigkeiten des Vorjahres;

c)     eine kurze programmatische Vorschau über die für das Bezugsjahr vorgesehene Tätigkeit;

d)     das Verzeichnis der geplanten Initiativen, für welche um einen Beitrag angesucht wird (Formularvorlage A);

e)     eine detaillierte Beschreibung jeder Initiative, welche Folgendes enthalten muss (Formularvorlage B):

 

eine möglichst genaue und vollständige Beschreibung der einzelnen Initiativen mit Angabe der Zielgruppe, der Ziele, des Veranstaltungszeitraums, des Veranstaltungsortes und der Art der Durchführung,

einen detaillierten Kostenvoranschlag und einen Finanzierungsplan für jede einzelne Initiative,

 

f)      eine Erklärung über weitere bei der Landesverwaltung beantragte Finanzierungen samt Angabe des entsprechenden Landesgesetzes, der Initiative und des Gesamtbetrages des beantragten Beitrags (Formularvorlage C),

g)      eine Erklärung betreffend den Steuerrückbehalt (4 Prozent) auf die Einkommenssteuer der juristischen Personen (IRPEG) im Sinne des Artikels 28 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 29. September 1973, Nr. 600, in geltender Fassung (Formularvorlage D),

h)      eine Erklärung betreffend die Mehrwertsteuerposition (MwSt.) - (Formularvorlage E).

 

Artikel 4

ORDENTLICHER BEITRAG

1. Für die zugelassenen laufenden Tätigkeiten und Initiativen wird ein Beitrag von höchstens neunzig Prozent der anerkannten Ausgaben gewährt.

 

2. Der festgesetzte Beitrag darf keinesfalls höher sein als der Gesamtbetrag des Kostenvoranschlags nach Abzug der allfälligen selbst erwirtschafteten Einkünfte.

 

3. Wird für eine bestimmte Initiative ein Beitrag gewährt, so kann für dieselben Ausgaben kein weiterer von anderen Landesgesetzen vorgesehener Beitrag gewährt werden.

 

4. Die für das laufende Jahr gewährten Finanzierungen dürfen nicht im Folgejahr verwendet werden.

 

Artikel 5

AUSSERORDENTLICHER BEITRAG

1. Die Einrichtungen können außerdem in den Genuss eines außerordentlichen Beitrags für Tätigkeiten kommen, welche nicht im Jahresprogramm enthalten sind, welche aber durchgeführt werden, um besondere und begründete Situationen zu bewältigen, die sich im Laufe des Jahres ergeben.

 

2. Das Gesuch um einen außerordentlichen Beitrag kann innerhalb des Bezugsjahres beim Amt für Gesundheitssprengel, laut Art. 3, eingereicht werden.

 

Artikel 6

INVESTITIONSBEITRAG

1. Die Einrichtungen können in den Genuss eines Investitionsbeitrags für die ordentliche Instandhaltung jener Immobilien kommen, die als Sitz der Einrichtung oder Vereinigung dienen oder in denen die Tätigkeit laut Artikel1 durchgeführt wird, sowie für den Ankauf der entsprechenden Einrichtung und Ausstattung. Das Gesuch um einen Investitionsbeitrag kann als Anlage gemeinsam mit dem ordentlichen Beitragsgesuch bis zum 31. Jänner eines jeden Jahres , eingereicht werden.

 

2. Sofern die ansuchenden Körperschaften weder Eigentümer der Immobilien laut Absatz 1 noch Träger eines dinglichen Rechts sind, das ihnen die Nutzung derselben erlaubt, müssen sie anhand geeigneter Unterlagen nachweisen, dass sie über die betreffenden Güter für einen Zeitraum von mindestens neun Jahren verfügen können und dass sich der jeweilige Eigentümer bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages verpflichtet, die betreffende Immobilie für den verbleibenden Zeitraum auf Antrag der Landesverwaltung für analoge Dienste bereitzustellen, die allenfalls auch Dritte durchführen; andernfalls muss der gewährte Beitrag entsprechend der kürzeren Dauer der effektiven Nutzung der Immobilien für die Tätigkeit laut Artikel 1 zurückerstattet werden.

 

3. Die Investitionsbeiträge werden bis höchstens achtzig Prozent der zulässigen Ausgabe gewährt, und zwar aufgrund eines Berichtes des Planers oder des Unternehmens, das die Arbeiten durchgeführt, oder aufgrund eines Kostenvoranschlags der Firmen,  welche die Einrichtungsgegenstände und die Ausstattung liefern.

 

Artikel 7

ÜBERPRÜFUNG DER GESUCHE

1. Die Gesuche werden von Seiten des zuständigen Amtes in chronologischer Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

 

2. Zur Bewertung besonderer Initiativen behält sich das zuständige Amt die Möglichkeit vor, sich bei Bedarf auf die Mitarbeit von externen Experten zu stützen.

 

3. Das zuständige Amt ist befugt, zusätzliche Unterlagen, welche als notwendig erachtet werden, anzufordern.

 

4. Die Einrichtungen müssen der Aufforderung zur Klarstellung, Berichtigung oder Ergänzung der Unterlagen laut Absatz 3 innerhalb von dreißig Tagen ab Erhalt der Anfrage Folge leisten. Läuft diese Frist erfolglos ab, gilt das Beitragsgesuch für die betreffende Initiative als abgelehnt.

 

5. Der für das Verwaltungsverfahren Verantwortliche überprüft, ob die Tätigkeit, für welche um einen Beitrag angesucht wird, der Zielsetzung entspricht, die das Landesgesetz Nr. 3/2006, die „Leitlinien der Suchtpolitik in Südtirol  und der Landesgesundheitsplan für den Abhängigkeitsbereich vorsehen und ob die veranschlagten Kosten den gängigen Marktpreisen entsprechen.

 

Artikel 8

GENEHMIGTE ODER ABGELEHNTE INITIATIVEN

1. Das Verzeichnis der abgelehnten und der genehmigten und somit zum Beitrag zugelassenen Initiativen wird mit Beschluss der Landesregierung genehmigt.

 

Artikel 9

ANERKANNTE BETRIEBSAUSGABEN

1. Allgemeine Betriebsausgaben sind:

a)     Ausgaben für das Personal und die freien Mitarbeiter (samt Ausgaben für die Aus- und Weiterbildung, für die Teilnahme an Seminaren und Kongressen und für Spesenrückvergütungen),

b)     Verwaltungsausgaben: Miete und Kondominiumspesen, Telefonspesen, Schreibmaterial, Versicherungen, Steuern und kleinere Instandhaltungsarbeiten,

c)     Ausgaben für die Abonnierung von Fachzeitschriften.

 

2. Der mit diesem Artikel vorgesehene Beitrag wird nur dann gewährt, wenn, nach Prüfung der Unterlagen, die Landesregierung der Ansicht ist, dass die allgemeinen Betriebskosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Anzahl und Relevanz der im betreffenden Jahr durchgeführten Tätigkeiten stehen.

 

Artikel 10

NICHT ANERKANNTE AUSGABEN

1. Folgende Ausgaben werden auf keinen Fall anerkannt:

a)     Honorare und Vergütungen an Mitglieder der Körperschaft oder der Organisation, welche um den Beitrag ansucht,

b)     Investitionsausgaben, wie der Ankauf von Räumlichkeiten und Fahrzeugen,

c)     Ausgaben für Honorare, Fahrtspesen, Unterkunft und Verpflegung, die höher sind als die Bezüge und Außendienstvergütungen laut Beschluss der Landesregierung Nr. 4860 vom 20.12.2004, in geltender Fassung,

d)     die Mehrwertsteuer (MWSt.) betreffend die Ausgaben, für die um einen Beitrag angesucht wurde, und zwar für jenen Teil, der von der Körperschaft bzw. Organisation abgesetzt werden kann,

e)     die Passivzinsen, Verzugszinsen und Verwaltungsstrafen,

f)     der Fehlbetrag des Vorjahres,

g)     verschiedene Geschenke an Referenten, auch wenn diese sich unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben,

h)     Ausgaben für Mittagessen und Abendessen für freiwillige Mitarbeiter oder Praktikanten sowie Repräsentationsspesen wie Spenden, Geschenke und ähnliche Ausgaben,

i)     Dekorationsmaterialien, Blumen sowie fotografische und ähnliche Dienste.

 

Artikel 11

VORSCHUSS

1. Der Direktor des zuständigen Amtes verfügt zu Gunsten der Einrichtungen, die in den Genuss von ordentlichen und außerordentlichen Beiträgen und Investitionsbeiträgen kommen, die Auszahlung einer Anzahlung von bis zu fünfzig Prozent des Beitrages, nachdem die Maßnahme von Seiten der Landesregierung genehmigt worden ist.

 

2. Um die Kontinuität der Tätigkeiten der Einrichtungen zu garantieren, kann der Direktor der Landesabteilung Gesundheitswesen, auf Antrag der jeweiligen Körperschaft, auch ohne Genehmigung des Jahresplanes, einen Vorschuss in der Höhe von 70 Prozent jener Beiträge bewilligen, welche insgesamt im Laufe des Haushaltsjahres gewährt wurden, das dem Jahr, auf das sich der Antrag bezieht, vorangeht: dabei können Ausgaben auch im Sinne von Art. 50 Absatz 6 des Landesgesetzes vom 26 April 1980, Nr. 8, zweckgebunden werden.

Diese Vorschüsse können ausschließlich für laufende Ausgaben bewilligt werden.

 

Artikel 12

RECHNUNGSLEGUNG

1. Die Einrichtungen müssen innerhalb 31. März des auf die Gewährung des Beitrages folgenden Jahres die Rechnungslegungsunterlagen vorlegen.

Der Einreichtermin kann auch auf den 30. Juni verschoben werden, wenn entsprechende buchhalterische Gründe vorliegen und das zuständige Amt die Ermächtigung dazu erteilt hat.

 

2. Die Rechnungslegungsunterlagen bestehen aus:

a)     einer in zweifacher Ausfertigung vorgelegten Auflistung der Ausgabenbelege für jede einzelne Initiative mit Angabe der Nummer, des Datums und des Betrags des Beleges,

b)     quittierte Ausgabenbelege in Original und als Kopie bis zur Höhe der anerkannten Ausgaben.

 

3. Alle Ausgabenbelege müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und quittiert sein. Sie müssen eindeutig auf die Ausgaben beziehen, welche  zur Gewährung des Beitrages anerkannt wurden. Außerdem müssen die Ausgabenbelege auf die antragstellende Einrichtung oder deren gesetzlichen Vertreter oder Präsident, sein.

 

Artikel 13

RESTBETRAG

1. Für die Auszahlung des Restbetrages von Beiträgen müssen die Ausgaben für die ordentliche Tätigkeit, für die außerordentliche Tätigkeit und die Ausgaben für Instanzsetzungs- und ordentliche Instandhaltungsarbeiten an den Immobilien oder für den Erwerb der Einrichtung und der Ausstattung getrennt angeführt werden.

 

2. Der Restbetrag wird bei der Vorlage der Unterlagen über die tatsächlich bestrittenen Ausgaben festgestellt.

 

3. Die Auszahlung der  Investitionsbeiträge für ordentliche Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Immobilien erfolgt aufgrund der Baufortschritte.

Ausbezahlung des Restbetrages erfolgt auf Grund der Abnahmeerklärung des Projektanten oder des Bauleiters und mit Vorlage der Buchhaltungsunterlagen über die angefallenen Kosten seitens des gesetzlichen Vertreters der Körperschaft.

 

4. In jedem Falle müssen die Unterlagen einen Ausgabenbetrag belegen, welcher nicht unter dem gewährten Beitrag liegt. Die Unterlagen, welche die Ausgaben belegen, dürfen nicht vor dem Jahr der Einreichung des Ansuchens ausgestellt worden sein.

 

Artikel 14

BEITRAGSKÜRZUNG UND-RÜCKERSTATTUNG

1. Sollten die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um allen Ansuchenden einen Beitrag in dem nach Artikel 4 und 6 festgelegten Ausmaß zu gewähren, werden vorrangig jene Beitragsgesuche berücksichtigt, die Tätigkeiten betreffen, welche von der Landesregierung in Anwendung des Landesgesundheitsplanes und der „Leitlinien der Suchtpolitik in Südtirol  als vorrangig betrachtet werden.

Die Beiträge der anderen Antragsteller werden alle im selben prozentuellen Ausmaß gekürzt.

 

2. Sollten die Initiativen, für welche ein Beitrag gewährt wurde, nicht ausgeführt werden, müssen die Einrichtungen den erhaltenen Vorschuss der Landesverwaltung rückerstatten.

 

Artikel 15

KONTROLLTÄTIGKEIT

1. Das zuständige Landesamt, im Sinne des Artikels 2 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.17, in geltender Fassung, kann auch durch Lokalaugenscheine Kontrollen über die Realisierung und die Wirksamkeit der finanzierten Tätigkeiten und Maßnahmen durchführen, sowie über die Verwendung der Finanzierungen, welche den Einrichtungen gewährt wurden.

 

2. Durch Auslosung wird festgelegt, welche Körperschaften oder Vereinigungen kontrolliert werden.

Die Auslosung wird durch eine Prüfgruppe vorgenommen, die aus folgenden Personen besteht: dem Direktor bzw. der Direktorin der Abteilung Gesundheitswesen oder seinem bzw. ihrem Stellvertreter, dem Direktor bzw. der Direktorin des zuständigen Amtes und einem Beamten bzw. einer Beamtin der Abteilung, welcher bzw. welche die Schriftführung übernimmt.

 

3. Bei den Stichprobenkontrollen werden die Originale der Buchhaltungsunterlagen überprüft.

 

4. Wurden nicht der Wahrheit entsprechende Erklärungen vorgelegt, um den Beitrag auf unrechtmäßige Weise bzw. um einen höheren Beitrag zu erhalten, wird der Gesuch stellenden Einrichtung, unbeschadet der strafrechtlichen Bestimmungen, der Beitrag gestrichen.

Bereits ausbezahlte Beträge sind vollständig zurückzuzahlen.

Außerdem darf die Gesuch stellende Körperschaft oder Vereinigung keine weiteren wirtschaftlichen Vorteile laut Artikel 2 bis des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in Anspruch nehmen.

 

Artikel 16

VERÖFFENTLICHUNGEN

1. Die Einrichtungen, die in den Genuss der Beiträge kommen, sind angewiesen, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit in passender Form darauf hinzuweisen, dass die Initiativen vom Assessorat  Gesundheit und Soziales finanziell unterstützt worden sind (z.B.: „Mit Unterstützung des Assessorates Gesundheit und Soziales“).

 

Artikel 17

ANWENDUNG

1. Diese Kriterien sind ab ihrer Genehmigung durch die Landesregierung anzuwenden.

 
 
 

Dem Amte vorbehalten


MODELL A

Von der Stempelgebühr befreit

 

An die

AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL

Assessorat Gesundheit und Soziales

Amt für Gesundheitssprengel

Freiheitsstr. 23

 

39100   BOZEN

 

Tel.:0471 411751 -  Fax 0471 411699

E-Mail: nadia.girelli@provinz.bz.it

 

Beitragsgesuch für öffentliche oder private Körperschaften und für private Organisationen im Bereich der Abhängigkeiten

laut  L.G. vom 18. Mai 2006, Nr. 3

 

Einreichtermin:  31. Jänner

 

I.Antragsteller


Vereinigung/Einrichtung

Straße

Hausnummer

Postleitzahl

Ort

Telefonnummer

Faxnummer

E-mail-Adresse

Steuernummer

Mehrwertsteuernummer

Kontonummer

Bank

ABI

CAB

Eingetragen im Volontariatsregister         JA            NEIN

ONLUS

JA       NEIN

Für Mitteilungen: Frau/Herr

Telefon


Der/die Unterfertigte ____________________________________________ als gesetzlicher/e Vertreter/in der obgenannten Körperschaft/Organistion

 

e r s u c h t

 
 

die Landesregierung um Gewährung eines Beitrages im Sinne des L.G. vom 18. Mai 2006, Nr. 3, für die in den Anlagen angeführten Initiativen.

 

Der/die Unterfertigte erklärt, dass für die im vorliegendem Ansuchen enthaltenen

Ausgaben kein Beitragsgesuch bei anderen Landesämtern und öffentlichen

Einrichtungen eingereicht wurde.


Der/die Unterfertigte beantragt eine Vorauszahlung von 50% des Beitrages (die nur dann erfolgt, wenn der/die Unterfertigte ausdrücklich darum ansucht, indem er das nebenstehende Kästchen angekreuzt).


 

II.Dokumente und Erklärungen, die beizulegen sind:


- 1. Satzung und Gründungsakt

- 2. Bericht der Tätigkeiten des vorhergehenden Jahres

- 3. Liste der Initiativen des Jahres, für die um einen Beitrag angesucht wird (Anlage A)

- 4. Beschreibung der Initiative mit Kostenvoranschlag und Finanzplan (Anlage B)

- 5. Erklärung hinsichtlich weiterer Finanzierungen (Anlage C)

- 6. Erklärung hinsichtlich des Steuerabzuges (Anlage D)

- 7. Erklärung hinsichtlich der Mehrwertsteuerposition (Anlage E)

 
 

III.Mitteilung gemäß Datenschutzgesetz  ( Legislativdekret Nr. 196 vom 30.06.2003)


Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, für die Erfordernisse des Landesgesetzes vom 18.Mai 2006, Nr. 3 verarbeitet.

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist der Direktor der Abteilung 23 Gesundheitswesen. Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die angeforderten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die vorgebrachten Anforderungen  oder Anträge nicht bearbeitet werden. Der/die Antragsteller /in erhält auf Anfrage gemäß Artikel 7-10 des Legislativdekretes Nr. 196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten, Auszüge und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verlangen.

 

Datum

Unterschrift


*   Unwahre Erklärungen oder der Gebrauch von gefälschten Bescheinigungen werden laut Art. 76 des D.P.R. vom 28. Dezember 2000, Nr. 445 strafrechtlich verfolgt.

 
 
 
ANLAGE A
 

LISTE DER INITIATIVEN FÜR DIE UM EINEN BEITRAG ANGESUCHT WIRD

 
 

Initiative

Nr.


Titel der Initiative

 
 
 
____________________                    _____________________________________
Ort und Datum                                   Unterschrift
 
 
 
 
ANLAGE B
 

Beschreibung der Initiative mit Kostenvoranschlag und Finanzplan

(für jede Initiative einen Vordruck)

 

1. Beschreibung der Initiative Nr                         (Nummer angeben)

 
 
Titel der Initiative:___________________________________________________________________________________________
 
____________________________________________________________________________________________
 
 
Thema:__________________________________________________________________________________________________
 
__________________________________________________________________________________________________
 
__________________________________________________________________________________________________
 
__________________________________________________________________________________________________
 
__________________________________________________________________________________________________
 
 
Zielvorhaben:_____________________________________________________________________________________________
 
___________________________________________________________________________________________
 
___________________________________________________________________________________________
 
 
Zielgruppe:_______________________________________________________________________________________________
 
 
Dauer:___________________________________________________________________________________________________
 
 
Ort:_____________________________________________________________________________________________________
 
 

Titel und Namen des Referenten, wenn möglich

 
 
Referenten:     1.______________________________________________________________________________________________
 
2.______________________________________________________________________________________________
 
3.______________________________________________________________________________________________
 
4.______________________________________________________________________________________________
 
 
Sonstiges:     ______________________________________________________________________________________________
 
______________________________________________________________________________________________
 
______________________________________________________________________________________________
 
______________________________________________________________________________________________
 
 
 

2.     Kostenvoranschlag der Initiative Nr.

(Nummer angeben)

1)     Ausgaben für Referenten
Für die Berechnung des Beitrags für die Honorare der Referenten, für die Fahrt- und Verpflegungsspesen werden die Landestarife laut Beschluss 4860 vom 20.12.2004 angewendet.
Wenn die Ausgaben für Referenten noch nicht bekannt sind, kann ein Pauschalbetrag, immer im Ausmaß der obgenannten Tarife, angegeben werden.

1. Referent:

Honorar

( _____ Stunden á € _________________ )

= €

Fahrtspesen

(Herkunftsort: ______________ Km ____)

= €

Autobahngebühren, Zugfahrkarten, Taxigebühren, u.s.w.

= €

Verpflegung und Unterkunft (max. 3 Sterne)

= €

2. Referent:

Honorar

( _____ Stunden á € __________________)

= €

Fahrtspesen

(Herkunftsort: ______________ Km ____)

= €

Autobahngebühren, Zugfahrkarten, Taxigebühren, u.s.w.

= €

Verpflegung und Unterkunft (max. 3 Sterne)

= €

3. Referent:

Honorar

( _____ Stunden á € _________________ )

= €

Fahrtspesen

(Herkunftsort: ______________ Km ____)

= €

Autobahngebühren, Zugfahrkarten, Taxigebühren, u.s.w.

= €

Verpflegung und Unterkunft (max. 3 Sterne)

= €

4. Referent:

Honorar

( _____ Stunden á € __________________)

= €

Fahrtspesen

(Herkunftsort: ______________ Km ____)

= €

Autobahngebühren, Zugfahrkarten, Taxigebühren, u.s.w.

= €

Verpflegung und Unterkunft (max. 3 Sterne)

= €

Herstellung von Drucksachen

(z.B. Plakate, Broschüren, Flugzettel)

= €

Saalmiete :

= €

Schreibmaterial :

= €

Sonstiges:

= €

Insgesamt

Organisationsspesen :

 
 

Werbespesen:

(z.B.: Post: (Briefmarken, Umschläge, Papier, Büromaterial), Fotokopien, Fax, Telefonkosten, siehe Punkt 2.1 Buchstabe  c)  der Kriterien

(z.B. Zeitungsinserate, TV-Radiowerbung, usw.)


 
 
 

Insgesamt

Gesamtkosten der Initiative

Ort und Datum


3.     Finanzierungsplan der Initiative Nr.

Ü (Nummer angeben)

a)     Gesamtkosten:

b)     Andere Finanzierungen:

eigene Finanzmittel

andere öffentliche Finanzmittel

private Finanzmittel (Sponsoren)

andere Finanzierungen

Andere Finanzierungen insgesamt

c)     Nicht gedeckter Betrag:


 

Wenn für die Teilnahme an einer Initiative ein Beitrag verlangt wird, so muß dieser Betrag bei der Rechnungslegung mitgeteilt werden.

 
 
 
 

Ort und Datum

Unterschrift


 
 
 
 

********************************************************************************

 
 
 

Richtlinien für die Erstellung des Beitragsgesuches und der Anlagen

 
 
 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Landesbeitrag auf der Basis der Kriterien, welche mit Beschluss der Landesregierung festgelegt wurden, gewährt wird.

Für das Gesuch und die dazugehörigen Anlagen müssen obligatorisch, die vom Amt für Gesundheitssprengel bereitgestellten Formulare verwendet werden. Sollten zusätzliche Gesuchs- oder Anlagenvordrucke benötigt werden, so können selbstverständlich Fotokopien gemacht und verwendet werden.

Auf Anfrage können das Gesuch und die Anlagen auch mittels E-mail zugesendet werden.

Alle Unterlagen müssen im Original, mit Datum, Stempel und Unterschrift des/der rechtmäßigen Vertreters/in der Körperschaft/Organisation versehen sein.

 
 

ANLAGE   C

 

ERKLÄRUNG ÜBER ANDERE BEITRAGSGESUCHE

 

Im laufenden Haushaltsjahr sind bei der Landesverwaltung folgende weitere Beitragsgesuche für die unten angeführten Initiativen eingereicht worden:

 

- Gesuch aufgrund des L.G.

für folgende Initiativen

insgesamt beantragte Summe


 

- Gesuch aufgrund des L.G.

für folgende Initiativen

insgesamt beantragte Summe


 

- Gesuch aufgrund des L.G.

für folgende Initiativen

insgesamt beantragte Summe


 

- Gesuch aufgrund des L.G.

für folgende Initiativen

insgesamt beantragte Summe


 

- Gesuch aufgrund des L.G.

für folgende Initiativen

insgesamt beantragte Summe


 
 
Keine weiteren Ansuchen aufgrund anderer L.G (Kästchen ankreuzen)

 
 
 

__________________________________                ____________________________

Ort und Datum                                           Unterschrift

 
 
 

Ort und Datum

Unterschrift


 
ANLAGE  D
 

ERKLÄRUNG VORSTEUER VON 4%

Der/die Unterfertigte

als
o Inhaber des Einzelbetriebeso gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, Körperschaft, Verbandes, Vereins, usw.
Firmenbezeichnung
mit Sitz inStraße
SteuernummerM.W.St.Nr.

bewusst, dass unwahre Erklärungen strafrechtlich geahndet werden, gemäß Art. 76 des D.P.R. 28.12.2000, Nr.445 und dass die Verwaltung auch Stichprobekontrollen Bezug auf die abgegebenen Erklärungen durchführen wird,


erklärt

dass der gemäß L.G. vom

18.05.2006Nr.

3

gewährte Beitrag, worauf sich das Gesuch, welchem die

gegenständliche Erklärung beigelegt wird, bezieht, hinsichtlich der Vorsteuereinbehaltspflicht von 4%, gemäß Artikel 28, Absatz 2 des D.P.R. vom 29.09.1973, Nr. 600, wie folgt einzustufen ist:(1)

Nicht gewerbliche Organisationen

o

Obwohl der Begünstigte nicht ausschließlich oder vorwiegend eine Handelstätigkeit ausübt, dient der Beitrag zur Verminderung von Betriebslasten oder zur Deckung von Defiziten der Betriebsführung, die auch Einnahmen aus einer gelegentlichen Handelstätigkeit enthält; (vorsteuereinbehaltspflichtig)

o

Der Beitrag dient ausschließlich zur Deckung von Ausgaben oder Betriebsverlusten, die sich bei der Durchführung von institutionellen Ausgaben ergeben;(2)(nicht vorsteuereinbehaltspflichtig)

o

Die begünstigte Körperschaft ist eine ehrenamtlich tätige Organisation – ONLUS – (im Landes-verzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen, Genossenschaften, Vereine usw. laut Art. 10,  g.v. Dekret Nr. 460/97 eingetragen);(3)(nicht vorsteuereinbehaltspflichtig)

o

Der Beitrag dient ausschließlich zum Ankauf und zur Modernisierung von Produktionsgütern oder anderer Güter, die nicht Gegenstand der Unternehmenstätigkeit sind; (nicht vorsteuerein-behaltspflichtig)

Unternehmen und  gewerbliche Organisationen

o

Der  Beitrag dient zur Verminderung von Betriebslasten oder zur vollen Deckung von Betriebsverlusten einer Handels- oder Unternehmenstätigkeit;(4)(vorsteuereinbehaltspflichtig)

o

Der Beitrag fließt einem landwirtschaftlichen Unternehmen zu, welches eine Personen- oder Kapitalgesellschaft ist; (vorsteuereinbehaltspflichtig bez. Art. Abs.3 und Art. 51, Abs.2, Buchstabe c des D.P.R. 917/86)

o

Der Beitrag fließt einem landwirtschaftlichen Unternehmen zu, welches nicht eine Personen- oder Kapitalgesellschaft ist und nicht in den Rahmen des Art. 29 es D.P.R. 917/86 fällt; (vorsteuereinbehaltspflichtig)

o

Der Beitrag fließt einem landwirtschaftlichen Unternehmen zu, welches nicht eine Personen- oder Kapitalgesellschaft ist und in den Rahmen des Art. 29 es D.P.R. 917/86 fällt; (nicht vorsteuereinbehaltspflichtig)

o

Der Beitrag bezieht sich nur auf Kosten für den Besuch bzw. für die Abwicklung von professionellen Weiterbildungsveranstaltungen; (nicht vorsteuereinbehaltspflichtig)

o

Der Beitrag ist von der genannten Pflicht des Vorsteuerabzuges aufgrund einer anders lautenden

Gesetzesbestimmung

befreit;(5)(nicht vorsteuereinbehaltsfplichtig)

o

Der Beitrag dient ausschließlich zum Ankauf und zur Modernisierung von Produktionsgütern oder anderer Güter, die nicht Gegenstand der Unternehmenstätigkeit sind; (nicht vorsteuerein-behaltspflichtig)

Außerdem erklärt der Unterfertigte, dass er eventuelle Änderungen zu dieser Erklärung unverzüglich mitteilen wird, eingeschlossen besonders diejenige, die vom Art. 111-bis des D.P.R. 22.12.1986, Nr. 917 vorgesehen sind (mit Bezug auf die Erlösung der Qualifizierung als nicht gewerbliche Organisation).


Datum

Unterschrift und Stempel


ANLAGE   E
 

ERKLÄRUNG HINSICHTLICH DER MEHRWERTSTEUERPOSITION

 

Die Mehrwertsteuer in Bezug auf die Dokumentation der Ausgaben, die zur Auszahlung des gewährten Landesbeitrages gemäß L.G. 3/06 vorgelegt wird, ist (zutreffendes Kästchen ankreuzen):

 
 
 

gemäß Art. 19, Absatz 1 und Art. 19ter des D.P.R. Nr. 633 vom 26.10.1972 zur Gänze absetzbar;

 
 
 

gemäß Art. 19, Absatz 3 des D.P.R. Nr. 633 vom 26.10.1972 nur teilweise und zwar für den Prozentsatz von ............% absetzbar;

 
 
 

nicht absetzbar, weil es sich um Tätigkeiten handelt, welche von den Art. 4 (unternehmerische Tätigkeiten) und Art. 5 (künstlerische und freiberufliche Tätigkeiten) des D.P.R. Nr. 633 vom 26.10.1972 nicht vorgesehen sind;


 
 
 

nicht absetzbar, weil es sich um Handelstätigkeiten handelt, welche von Art. 36/bis des D.P.R. Nr. 633 vom 26.10.1972 vorgesehen sind; (von der Mehrwertsteuer befreite Tätigkeiten);;


 
 

nicht absetzbar, da für die Forfaitbuchhaltung laut Gesetz 66/92 optiert wurde.

 
 
 
 
 

Ort und Datum

Unterschrift


 
 

Dem Amte vorbehalten


 

Modell B

 
 

Von der Stempelgebühr befreit

 
 
 

An die

AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL

Assessorat Gesundheit und Soziales

Amt für Gesundheitssprengel

Freiheitsstr. 23

 

39100 BOZEN

 

Tel.:0471 411751 -  Fax 0471 411699

E-Mail: nadia.girelli@provinz.bz.it

 
 

 

Teil, derausschließlich den öffentlichen oder privaten Körperschaften und den privaten akkreditierten Organisationen vorbehalten ist, deren Tätigkeit im Bereich der Abhängigkeiten liegt, laut Artikel  1 der Kriterien.

 

Gesuch für die Gewährung eines Beitrages für

allgemeine laufende Führungskosten

 
 

Einreichtermin:    31. Jänner

 
 

Der/die Unterfertigte ____________________________________________ als gesetzlicher/e Vertreter/in der Körperschaft/Organisation _______________________________________________________________________________

 

ersucht

 

die Landesregierung um die Gewährung eines Beitrages für laufende Ausgaben.

 

Der/die Unterfertigte beantragt eine Vorauszahlung von 50% des gewährten Beitrages.

 

Kreuzen Sie das zutreffende Kästchen an                       JA                   NEIN

 
VERWALTUNGSSPESEN

 

ART DER AUSGABEN


Kostenvoranschlag der Körperschaft/Organisation

 
 

Euro

Ausgaben für das angestellte Personal:
Ausgaben für Gehälter und Sozialabgaben________________________
Ausgaben für die Teilnahme an Seminaren________________________
Ausgaben für die Teilnahme an Kongresse________________________
Spesenrückvergütungen________________________
Verwaltungsspesen:
Mietspesen________________________
Kondominiumspesen________________________
Telefonspesen________________________
Schreibmateria________________________
Versicherungen________________________
Steuern________________________
Kleinere Instandhaltung________________________
________________________
________________________
________________________
Ausgaben betreffend Abonnements für Fachzeitschriften________________________
________________________
________________________
________________________
Ausgaben für Investitionen________________________
________     ________
________     ________
________     ________
________________________
Andere Ausgaben (spezifizieren)
___________________
__________________
_______________________

Insgesamt

________________________


 
 

I.     Mitteilung gemäß Datenschutzgesetz  (Legislativdekret. Nr. 196 vom 30.06.2003)


 

Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, für die Erfordernisse des Landesgesetzes vom 18.Mai 2006, Nr. 3 verarbeitet.

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist der Direktor der Abteilung 23 Gesundheitswesen. Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die angeforderten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die vorgebrachten Anforderungen  oder Anträge nicht bearbeitet werden. Der/die Antragsteller /in erhält auf Anfrage gemäß Artikel 7-10 des Legislativdekretes Nr. 196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten, Auszüge und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verlangen.

 
 
 
 

Datum

Unterschrift


 

Unwahre Erklärungen oder der Gebrauch von gefälschten Bescheinigungen werden laut Art. 76 des D.P.R. vom 28. Dezember 2000, Nr. 445 strafrechtlich verfolgt.

 
 
 
 
 

Name der Vereinigung:

Denominazione dell’Ente                     __________________________________________________________________________________________

 

Betreff: Abrechnung Beitrag gemäß L.G. vom 18. Mai 2006, Nr. 3. – Rechnungsaufstellung

Oggetto: rendicontazione contributo ai sensi della L.P. 18 maggio 2006, n. 3 – Elenco fatture

 

Beschluss Nr.                               vom               zugelassener Beitrag €               Vorschuss 50 % €

Delibera Nr.               _______________     del     __________     somma ammessa €      _______________     Anticipo 50 % €      _________

 

Firma

Ditta

Rechnung Nr.

Fattura n.

Datum

Data

Steuergrundlage

Imponibile

Mehrwertssteuer

Iva

Gesamtbetrag

Totale fattura

Zahlungsanordnung – Zahlungsnachweis

Mandato – Attestazione di pagamento

Gesamtbetrag / Totale fatture


Datum:                                                  Der Vorsitzende/Präsident

Data:     _______________________________                         Il presidente               ________________________________

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ActionActiong) LANDESGESETZ vom 15. Jänner 1977, Nr. 2 —
ActionActionh) LANDESGESETZ vom 26. Juli 1978, Nr. 45
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