(1) Die Tarife für den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst werden von den Gemeinden für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt und stehen dem Betreiber der Trinkwasserleitung zu.
(2) Die Tarife setzen sich zusammen aus einem Grundbetrag pro Anschluss und einem verbrauchsabhängigen Betrag. Dabei ist den Betriebskosten der Anlagen und der Trinkwasserschutzgebiete Rechnung zu tragen, damit die Betriebskosten und die Investitionen abgedeckt sind, und ohne dass Gewinne erwirtschaftet werden.14)