(1) Im italienischen Wortlaut von Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe c) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, werden die Worte „Ufficio Personale scolastico“ durch die Worte „Ufficio Personale delle scuole dell’infanzia e delle scuole“ ersetzt.
(2) Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe c) Ziffer 1) Punkt 1.1 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, erhält folgende Fassung:
„1.1 Verwaltung der Stellenpläne für das Verwaltungs- und Hilfspersonal; technisch-operative Umsetzung der Maßnahmen zur Verwaltung der Stellenpläne für das Lehrpersonal des Landes, das Kindergartenpersonal sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration,“.
(3) Im deutschen Wortlaut von Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe f) Ziffer 5) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, wird das Wort „Dienstaltersentschädigun-gen“ durch das Wort „Dienstaltersentschädigungen” ersetzt.