1. Vor Auszahlung der Beihilfe werden sämtliche Erklärungen in den Anträgen über das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen laut DLH Nr. 22/2007, in geltender Fassung, und über die Nationale Bienendatenbank (BDA) überprüft.
2. Bei Regelwidrigkeiten werden die in den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Sanktionen verhängt.