1. Der/Die Antragstellende muss die Niederlassung in der Provinz Bozen haben.
2. Die Beihilfe wird nur für Bienenvölker gewährt, die in der Provinz Bozen gehalten und ordnungsgemäß gemeldet sind.
3. Die Bienenstände müssen mit dem in den geltenden Vorschriften vorgeschriebenen Kennzeichnungsschild versehen sein.