1. Mentorinnen und Mentoren sind freigestellte Lehrpersonen, die von der Bildungsdirektion zur ganzheitlichen Begleitung der auszubildenden Lehrpersonen beauftragt werden. Sie sind die direkten Ansprechpersonen der auszubildenden Lehrpersonen für allfällige Fragen in Bezug auf den Ausbildungslehrgang und betreuen sie über beide Jahre des Ausbildungslehrganges hindurch. Sie stellen die Verbindung zwischen den verschiedenen Akteuren im Rahmen des Ausbildungslehrgangs (Universität, Konservatorium, Bildungsdirektion, Schule, Musikschule) her und machen gemeinsame Schnittstellen sichtbar. Sie besuchen die ihnen zugewiesenen auszubildenden Lehrpersonen mehrmals an den jeweiligen Schulen, fördern und begleiten sie bei der Reflexion, Entwicklung und Veränderung, geben Feedback zu den in den verschiedenen Modulen durchgeführten Hospitationsaufträgen und unterstützen sie bei der Planung und Durchführung der Projektarbeit. Die Mentorinnen und Mentoren nehmen als Mitglieder der Prüfungskommission am Kolloquium gemäß Art. 13 teil. Jede Mentorin und jeder Mentor ist in der Regel für ca. 20 auszubildende Lehrpersonen zuständig.