1. Dieser Beschluss regelt die Ausbildung der Lehrpersonen der deutschsprachigen und ladinischen Mittel- und Oberschulen und gleichgestellten Schulen sowie die Ausbildung der Lehrpersonen der Musikschulen des Landes.
2. Der berufsbegleitende Ausbildungslehrgang für Lehrpersonen der Sekundarstufe und der Musikschule mit dem für die jeweilige Wettbewerbsklasse vorgeschriebenen Studientitel dient der Vermittlung pädagogisch- didaktischer Kompetenzen und endet mit der Verleihung der Lehrbefähigung.
3. Der berufsbegleitende Ausbildungslehrgang gemäß Absatz 2, im Folgenden als „Ausbildungslehrgang“ bezeichnet, beruht auf drei Grundsätzen:
1) Verzahnung von Theorie/Wissenschaft und Praxis durch die Kooperation verschiedener Akteure (Freie Universität Bozen, Konservatorium “C. Monteverdi” Bozen, Expertinnen und Experten für die Praxis und Begleitung durch Mentorinnen und Mentoren),
2) Vermittlung theoretischen Wissens mit Betonung des Praxisbezugs durch die Freie Universität Bozen und das Konservatorium “C. Monteverdi” Bozen,
3) Praxismodule zu Besonderheiten der Südtiroler Schule bzw. Schwerpunktbereichen durch Expertinnen und Experten.
4. Ziel des Ausbildungslehrganges ist die Ausbildung von reflektierenden Praktikerinnen und Praktikern auf der Basis einer soliden Fach-Sachkompetenz und einer forschenden Grundhaltung.