1. Im Beihilfeantrag für die Vorhaben laut Artikel 4 ist Folgendes anzugeben:
a) Name und Größe des Betriebs,
b) Beschreibung des Projekts oder der Tätigkeit samt Angabe des Beginns und des Abschlusses des Projekts bzw. der Tätigkeit,
c) Standort des Projekts oder der Tätigkeit,
d) Aufstellung der beihilfefähigen Ausgaben,
e) Höhe der für das Projekt bzw. die Tätigkeit benötigten öffentlichen Finanzierung,
f) Zeitplan der Tätigkeiten für Mehrjahresvorhaben laut Artikel 4 Absätze 1 und 2, wobei für Vorhaben mit beihilfefähigen Ausgaben über 50.000,00 Euro höchstens zwei Raten, eine pro Jahr, zulässig sind.
2. Für die Vorhaben laut Artikel 4 Absätze 1, 2 und 3 Buchstabe a) sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:
a) Eingriffsgenehmigung und damit zusammenhängende technische Unterlagen, falls erforderlich,
b) Kostenvoranschlag eines befähigten Freiberuflers/einer befähigten Freiberuflerin oder Angebot einer Firma,
c) weitere Unterlagen, falls erforderlich,
d) bei Kauf: Kaufvorvertrag mit grafischen Unterlagen sowie Liegenschaftsverzeichnis und Grundbuchauszug, falls erforderlich,
e) Stellungnahme zum Tierschutz/Tierwohl, falls erforderlich.
3. Für die Vorhaben laut Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b) und Absätze 4 und 5 muss dem Antrag das Angebot einer Firma beigelegt werden.
4. Für die Vorhaben laut Artikel 4 Absatz 6 muss dem Antrag eine fotografische Dokumentation über das Schadensereignis und gegebenenfalls ein Kostenvoranschlag sowie die Eingriffsgenehmigung, falls erforderlich, beigelegt werden.