1. Es müssen alle notwendigen Maßnahmen im Bereich Sicherheit, Vorbeugung der Infektion, Bekämpfung und Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 eingehalten werden. Zu diesem Zweck sind die diesbezüglichen Bestimmungen des Staates und des Landes, insbesondere das Landesgesetz vom 8. Mai 2020, Nr. 4, in geltender Fassung, mit besonderem Bezug auf Anlage A, sowie die Anweisungen und Empfehlungen des Obersten Instituts für das Gesundheitswesen „Istituto Superiore di Sanità (ISS)“, soweit mit den Landesbestimmungen vereinbar, zu beachten.
2. Es müssen die Vorgaben des nationalen Impfplans zur Vorbeugung der SARS-CoV-2-Infektionen und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen beachtet werden.
3. Die Taskforce „Seniorenwohnheime“ überwacht die Situation in den Seniorenwohnheimen und erarbeitet die Empfehlungen mit den erforderlichen Maßnahmen und Verfahren. Die Taskforce setzt sich zusammen aus Personen in Vertretung des zuständigen Landesamtes, des Verbandes der Seniorenwohnheime Südtirols (VdS), der Berufsgemeinschaft der Führungskräfte der Altenbetreuung in Südtirol (BFA), des Südtiroler Sanitätsbetriebes –Psychologischer Dienst und Betriebseinheit für die Epidemiologische Überwachung –, des Verbandes der Pflegedienstleiter der Seniorenwohnheime Südtirols (VPSS), der Agentur für Bevölkerungsschutz des Landes sowie der ärztlichen Bezugspersonen für die Seniorenwohnheime Südtirols. Falls die von der Taskforce erarbeiteten Empfehlungen nach Genehmigung dieser Richtlinien aufgrund der Anpassung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Entwicklung der epidemiologischen Lage geändert werden, wird auf die neuen Maßnahmen und Verfahren verwiesen, auch wenn sie im Widerspruch zu diesen Richtlinien stehen.
4. Die Personen, die im Heim wohnen, arbeiten oder sich aus anderen Gründen in der Einrichtung befinden, sind bezüglich der strikten Einhaltung der geltenden Maßnahmen im Bereich Sicherheit sowie Vorbeugung, Eindämmung und Bekämpfung des Virus, auch außerhalb der Einrichtungen, zu sensibilisieren. Die Personen, die in der Einrichtung arbeiten oder sich dort befinden müssen außerdem für ihre Verantwortung gegenüber den Senioren und Seniorinnen sensibilisiert werden.