1. Der Anbieter/Die Anbieterin des Dienstes schließt mit dem Nutzer oder der Nutzerin selbst oder mit dem gesetzlichen Vertreter/der gesetzlichen Vertreterin einen Begleitvertrag ab, der alle Rechte und Pflichten der Parteien anführt sowie die Folgen bei Nichteinhaltung der Rechte und Pflichten.
2. Dem Begleitvertrag wird der Aufnahmeantrag beigelegt.