1. Wer den Dienst nutzen möchte, muss die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistung „Essen auf Rädern“ erfüllen. Zudem muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen bestehen:
a) er oder sie lebt allein, ist sozial isoliert und von Vereinsamung bedroht, oder lebt mit einer anderen Person zusammen, beide sind aber nicht in der Lage, zu kochen;
b) er oder sie ist hilfsbedürftig und hat tagsüber dennoch keine ausreichende Hilfe durch Andere,
c) er oder sie lebt in einer Wohnung mit architektonischen Barrieren,
d) er oder sie befindet sich aus anderen Gründen in einer prekären Situation, wegen der ein solcher Dienst benötigt wird.