1. Der Dienst richtet sich an Senioren und Seniorinnen (über 65-jährige) ohne Pflegestufe oder bis zur 2. Pflegestufe, sowie an volljährige Menschen mit Behinderung, mit psychischer Erkrankung oder Abhängigkeitserkrankung, mit Wohnsitz in Südtirol.
2. Braucht die Person eine krankenpflegerische Betreuung, ist ein positives Gutachten der territorial zuständigen Hauskrankenpflege notwendig.
3. Für die Verköstigung von Menschen mit Behinderung, mit psychischer Erkrankung oder Abhängigkeitserkrankung ist das positive Gutachten des territorial zuständigen Sozialsprengels erforderlich.
4. Der Nutzer/Die Nutzerin darf zum Anbieter/zur Anbieterin des Dienstes oder zu dessen/deren Familienmitgliedern keine verwandtschaftliche Beziehung bis einschließlich zum dritten Grad haben oder mit ihnen bis zum diesem Grad verschwägert sein.