1. Der Zuschuss wird in folgender Höhe gewährt:
a) 3.000,00 Euro für die Antragstellenden laut Artikel 3, welche die Tätigkeit ab dem 1. Oktober 2019 begonnen haben,
b) 5.000,00 Euro für die Antragstellenden laut Artikel 3, welche die Tätigkeit innerhalb 30. September 2019 begonnen und im Jahr 2019 bis zu zwei Personen beschäftigt haben,
c) 7.500,00 Euro für die Antragstellenden laut Artikel 3, welche die Tätigkeit innerhalb 30. September 2019 begonnen und im Jahr 2019 mehr als zwei und bis zu vier Personen beschäftigt haben,
d) 10.000,00 Euro für die Antragstellenden laut Artikel 3, welche die Tätigkeit innerhalb 30. September 2019 begonnen und im Jahr 2019 mehr als vier Personen beschäftigt haben.