1. Der Antrag muss online bis spätestens 30. September 2021, 12.00 Uhr eingereicht werden, über den E-Government-Service der Landesverwaltung „COVID-19 – Zuschüsse an Unternehmen“.
2. Als Einreichdatum gilt der Tag, an dem der Antrag im System registriert wird. Der Antrag gilt als ordnungsgemäß eingereicht, sobald der/die Antragstellende über das System die entsprechende Eingangsbestätigung erhält. Diese wird vom System unmittelbar nach Versenden des Antrags dem/der Antragstellenden per E-Mail übermittelt. Sämtliche Mitteilungen werden dem/der Antragstellenden übermittelt und auch den Vermittlern, sofern der Antrag über letztere eingereicht wurde.
3. Der Zugriff auf den E-Government-Service durch die Antragstellenden erfolgt ausschließlich über das öffentliche System für die digitale Identität (SPID – „Servizio Pubblico di Identità Digitale“).
4. Die Stempelmarke kann online (digitale Stempelmarke @e.bollo) oder mittels Zahlschein F23 beglichen werden. Als Alternative dazu müssen auf dem Antrag die Nummer und das Datum der Stempelmarke aufscheinen. Der/Die Antragstellende erklärt, diese Stempelmarke ausschließlich für das betreffende Verwaltungsverfahren zu verwenden.
5. Die Voraussetzungen und vorgesehenen Bedingungen für die Beanspruchung der Zuschüsse laut diesen Richtlinien werden durch eine Erklärung des/der Antragstellenden belegt.