(1) In der Regel müssen die Treppen symmetrisch verteilt sein.
(2) Jede Sitzgruppe muss über wenigstens zwei Treppen verfügen.
(3) Es ist gestattet, dass die Treppen zu einem Vorraum führen, wenn die Ausgänge ins Freie nicht mehr als 10 m von der Treppenachse entfernt sind.