(1) Der Vorspann von Artikel 2 Absatz 2 des Dekrets erhält folgende Fassung:
„2. Der Italienischen Bildungsdirektion sind nachstehende Organisationseinheiten mit den folgenden rechtlichen Bezeichnungen zugeordnet:“
(2) Im italienischen Wortlaut des Artikels 2 Absatz 3 des Dekrets werden die Wörter „delle Ripartizioni“ durch die Wörter „della Ripartizione 17 – Intendenza scolastica italiana“ ersetzt.
(3) Im deutschen Wortlaut des Artikels 2 Absatz 3 des Dekrets werden die Wörter „In den Abteilungen und“ durch die Wörter „In der Abteilung 17 – Italienisches Schulamt und in den“ ersetzt.