(1) Nach Artikel 15 des Dekrets wird folgender Artikel 15/bis eingefügt:
„Art. 15/bis (Amt für Fortbildung und Didaktik)
1. Das Amt für Fortbildung und Didaktik 17.5 hat folgende Aufgaben:
(2) Die in die Zuständigkeit des Amtes für Fortbildung und Didaktik 17.5 fallenden Tätigkeiten werden gemeinsam mit der Landesdirektion Schulen und mit Unterstützung der Schulinspektorinnen und Schulinspektoren geplant.“.