(1) Nach Artikel 18 Absatz 3 des Dekrets wird folgender Absatz 4 hinzugefügt:
„4. Die aktiven und passiven, von den Organisationseinheiten der Abteilung 17 – Italienisches Schulamt, zugunsten des Landesschülerheims „Damiano Chiesa“ bis zum 31. August 2019 unterzeichneten Verträge werden bis zur Ablauffrist von den genannten Organisationseinheiten weitergeführt.“