(1) Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a) des Dekrets erhält folgende Fassung:
„a) Finanzierung der Kindergartensprengel, der Schulen staatlicher Art und der Berufsschulen (Regelung, Kontrolle und Beratung),“.
(2) Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h) des Dekrets erhält folgende Fassung:
„h) Verwaltung der Haushaltszuweisungen der Italienischen Bildungsdirektion,“.
(3) Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe j) des Dekrets erhält folgende Fassung:
„j) dezentrale Vertragsverhandlungen zu den Überstunden und Außendiensten des Lehrpersonals und der Schulführungskräfte der Schulen staatlicher Art,“.
(4) Nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe j) des Dekrets wird folgender Buchstabe k) hinzugefügt:
„k) Schulräumlichkeiten/Klassenräume und Schulbau.“.