(1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 tritt dieses Gesetz am 1. Juli 2020 in Kraft. 231)
(2) Artikel 63 Absatz 5, Artikel 103 Absatz 18 und Artikel 104 Absatz 2 dieses Gesetzes treten am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft. 232)
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.