1. Die Beitragsanträge müssen auf den vom zuständigen Landesamt bereitgestellten Vordrucken abgefasst sein und vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin der Körperschaft, die den Beitrag beantragt, unterzeichnet sein.
2. Die Beitragsanträge werden ausschließlich mit zertifizierter elektronischer Post (PEC) mit den Modalitäten laut Artikel 65 Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 7. März 2005, Nr. 82, (Kodex der digitalen Verwaltung) in geltender Fassung, eingereicht.
3. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beiliegen:
a) Kostenvoranschläge oder detaillierte Kostenaufstellung; es müssen die Arbeitsstunden mit den entsprechenden Einzelpreisen angeführt sein,
b) Beschreibung des Vorhabens, mit Angabe der Ziele, der Zeiten für die Umsetzung sowie der Auswirkungen und Folgen,
c) ein zeitlicher Ablaufplan der Ausgaben für jene Vorhaben, die über mehrere Jahre, maximal drei, geplant sind,
d) eventuelle zusätzliche vom zuständigen Landesamt angeforderte Unterlagen.
4. Es können mehrere Anträge pro Jahr eingereicht werden.
5. Unvollständige bzw. nicht innerhalb der vom Landesamt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens festgesetzten Fristen vervollständigte Anträge sind von Amts wegen archiviert.
6. Eventuelle sonstige Mitteilungen müssen nicht per PEC erfolgen, sondern können dem Amt per E-Mail an seine offizielle Adresse zugestellt werden.