1. Diese Richtlinien treten am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino Alto Adige/Südtirol in Kraft.
2. Diese Richtlinien gelten für jene Anträge, die ab dem Tag ihres Inkrafttretens eingereicht werden und für die bereits eingereichten und noch nicht bearbeiteten Anträge.