1. Folgende Vorhaben sind beitragsfähig:
a) Beratungstätigkeiten für den Beginn einer neuen Tätigkeit, um die Entwicklung der Genossenschaften im Hinblick auf Marktpräsenz, Produktivitätssteigerungen, Prozessoptimierung und Organisationsmanagement auszubauen, Verbesserung der Produktionstechnologien und Marketingtechniken, Marktforschung, Ausarbeitung von Systemen zur beruflichen Integration von benachteiligten Menschen,
b) nicht obligatorische Ausbildungskurse des Personals, der Mitglieder und der Verwalter/Verwalterinnen, die eine regelmäßige Tätigkeit in der Antrag stellenden Genossenschaft ausüben,
c) obligatorische Ausbildungskurse des Personals. Es werden nur Kurse für Genossenschaften in den ersten drei Jahren nach der Gründung finanziert,
d) Machbarkeitsstudien sowie verwaltungstechnische und organisatorische Begleitung in der Phase der Aufnahme der Tätigkeit und im Falle relevanter Betriebsreorganisationen.
2. Die Vorhaben laut Absatz 1 müssen mit der betrieblichen Tätigkeit des Antragstellers zusammenhängen.