1. Die Anträge müssen auf eigenen, von der zuständigen Landesabteilung bereitgestellten Vordrucken abgefasst, in ein PDF-Format umgewandelt und durch eine einzige PEC-Mitteilung dem für den jeweiligen Sektor zuständigen Landesamt übermittelt werden, und zwar innerhalb 30. September des Jahres, in dem das Vorhaben startet oder durchgeführt wird. In jedem Fall muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens übermittelt werden, andernfalls wird er abgelehnt.
2. Auf dem Antrag muss die Nummer der elektronischen Stempelmarke aufscheinen. Der Antragsteller erklärt, die genannte Stempelmarke ausschließlich für das jeweilige Verwaltungsverfahren zu verwenden.
3. Ausgabenbelege einschließlich Akontorechnungen sowie Zahlungen, die vor Einreichdatum des Antrags ausgestellt oder getätigt wurden, haben den Ausschluss von der Förderung des gesamten Vorhabens zur Folge.
4. Anträge für Vorhaben, die Tätigkeiten verschiedener Sektoren betreffen, sind beim Landesamt einzureichen, das für die Haupttätigkeit zuständig ist.
5. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen im PDF-Format beigelegt werden:
a) Kostenvoranschläge oder detaillierte Kostenaufstellung. Bei Beraterhonoraren müssen die Arbeitstage mit den entsprechenden Einzelpreisen angeführt sein,
b) Beschreibung des Vorhabens samt Zielen, Beginn und Abschluss des Vorhabens,
c) eventuelle weitere Unterlagen, die das zuständige Landesamt anfordert.