(1) Mit endgültigem Urteil Nr. 3728/2015 hat der Staatsrat das Land Südtirol zur Zahlung des Schadensersatzes an Herrn Arch. Paolo Bonatti im Ausmaß von 5.707,74 Euro, zuzüglich der Zinsen, und zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten desselben in Höhe von 4.000,00 Euro, zuzüglich der Nebenkosten laut Gesetz, sowie der Einheitsbeiträge für beide Grade, verurteilt.
(2) Das rückzuerstattende Kapital und die bis zum 30.03.2016 berechneten Zinsen (15,01 Euro) belaufen sich auf insgesamt 5,722,75 Euro und diese Ausgabe ist durch das Programm 0106, bezeichnet als „Institutionelle Allgemein- und Verwaltungsdienste - Ausbildungs-Hilfsdienste“, des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.
(3) Die Schuld für die Prozesskosten umfasst 4.000,00 Euro für Prozesskosten, 600,00 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent, 184,00 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent, und der beiden Einheitsbeiträge in Höhe von 6.000,00 Euro und beläuft sich somit auf insgesamt 10.784,00 Euro.
(4) Die Ausgabe von 10.784,00 Euro ist durch das Programm 0111, bezeichnet als „Andere allgemeine Dienste“, des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.