(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 3/2016 hat das Verwaltungsgericht, Autonome Sektion für die Provinz Bozen, das Land Südtirol zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten des Kulturvereins La Comune von insgesamt 3.000,00 Euro zuzüglich MwSt., Beitrag Vorsorgekasse der Rechtsanwälte, Einheitsbeitrag und Zusatzzahlungen laut Gesetz verurteilt.
(2) Diese Schuld umfasst 3.000,00 Euro für Prozesskosten, 450,00 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent, 138,00 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent 789,36 Euro für die MwSt. in Höhe von 22 Prozent zuzüglich des Einheitsbeitrages von 650,00 Euro und der nachfolgenden Barauslagen in Höhe von 38,53 Euro und beläuft sich somit auf insgesamt 5.065,89 Euro.
(3) Die Ausgabe von 5.065,89 Euro ist durch das Programm 0111, bezeichnet als „Andere allgemeine Dienste“, des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.