(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 350/2015 hat das Verwaltungsgericht, Autonome Sektion für die Provinz Bozen, das Land Südtirol zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten des Deutschordens Provinz in Italien von insgesamt 4.000,00 Euro zuzüglich MwSt., Beitrag Vorsorgekasse der Rechtsanwälte, Einheitsbeitrag und Zusatzzahlungen laut Gesetz verurteilt.
(2) Diese Schuld umfasst 4.000,00 Euro für Prozesskosten, 600,00 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent, 184,00 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent, zuzüglich des Einheitsbeitrages von 8.000,00 Euro und beläuft sich somit auf insgesamt 12.784,00 Euro.
(3) Die Ausgabe von 12.784,00 Euro ist durch das Programm 0111, bezeichnet als „Andere allgemeine Dienste“, des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.