(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 234/2015 hat das Landesgericht Bozen, das Land Südtirol zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten von Frau Dagmar Kollarova von 2.884,50 Euro für Honorare, zuzüglich 15 Prozent für allgemeine Kosten, zuzüglich MwSt. und Beitrag Vorsorgekasse der Rechtsanwälte, verurteilt.
(2) Diese Schuld umfasst 2.884,50 Euro für Prozesskosten, 432,68 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent, 132,69 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent, 758,97 Euro für die MwSt. in Höhe von 22 Prozent und beläuft sich somit auf insgesamt 4.208,84 Euro.
(3) Die Ausgabe von 4.208,84 Euro ist durch das Programm 0111, bezeichnet als „Andere allgemeine Dienste“, des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.