(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 1301/2015 hat das Landesgericht Bozen, den Direktor des Amtes für sozialen Arbeitsschutz der Autonomen Provinz Bozen zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten des Herrn Augusto Bentivogli von 2.500,00 Euro für Honorare, 700,00 Euro für Spesen zuzüglich der Forfaitbetrag von 15 Prozent für allgemeine Kosten, zuzüglich MwSt. und Beitrag Vorsorgekasse der Rechtsanwälte auf die entsprechenden Posten, verurteilt.
(2) Diese Schuld umfasst 2.500,00 Euro für Prozesskosten, 375,00 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent, 115,00 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent, 657,80 Euro für die MwSt. in Höhe von 22 Prozent zuzüglich der Spesen von 700,00 Euro und beläuft sich somit auf insgesamt 4.347,80 Euro.
(3) Die Ausgabe von 4.347,80 Euro ist durch das Programm 0111, bezeichnet als „Andere allgemeine Dienste“, des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.