Dekret des Landeshauptmanns vom 11. September 2003, Nr. 37
Änderung der Durchführungsverordnung betreffend die handwerklichen Tätigkeiten, für die die Möglichkeit besteht, die Meisterprüfung beziehungsweise die Befähigungsprüfung abzulegen
Attendere, processo in corso!