Beschluss Nr. 829 vom 23.03.2009
Artikel 91 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, i.g.F. - Kriterien für die Gewährung des Wohngeldes an Einzelpersonen ohne Unterhaltsverpflichtung und an Paare ohne Kinder
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